Reglement
«Mountain Brass in Concert»
Alle Personenbezeichnungen gelten sinngemäss sowohl für Frauen als auch für Männer.
Teilnahmeberechtigt
Der Wettbewerb richtet sich an Brass Bands der 1. Klasse bis Höchstklasse gemäss der aktuellsten Rangliste des schweizerischen Brass Band Wettbewerbs. Teilnahmeberechtigt sind Brass Band aus der Schweiz und aus dem Ausland.Anzahl Bands
Die Anzahl der Bands, die am Wettbewerb teilnehmen können, ist beschränkt. Die Band, welche den vorangehenden Wettbewerb gewonnen hat, ist für die nächste Durchführung startberechtigt. Sie muss sich jedoch innerhalb der Anmeldefrist anmelden. Die weiteren Startplätze werden aus den eingegangenen Anmeldungen durch das OK Mountain Brass in Concert vergeben. Der Entscheid ist endgültig und kann nicht angefochten werden.Pflichten
Die am Wettbewerb teilnehmenden Bands sind verpflichtet, sich den Anordnungen des Veranstalters zu unterziehen und die Vorschriften des Reglements zu beachten. Sie anerkennen den Spielplan und das Urteil der Jury. Jede Band, welche diese Regeln verletzt, kann entweder disqualifiziert werden oder es können andere Sanktionen, wie beispielsweise Punktabzug, vorgenommen werdenAnmeldung
Die Anmeldung hat mit dem Anmeldeformular über die Homepage zu erfolgen. Anmeldeschluss gemäss Angaben auf der Homepage.
Der Veranstalter ist befugt, Anmeldungen zurückzuweisen, die nicht den Anforderungen dieses Reglements entsprechen.Akkreditierung
Die komplette Band meldet sich spätestens 30 min vor dem Einspielen beim Info-Point an welchem Sie die Akkreditierung bekommen. Diese ermächtigt zum kostenlosen Eintritt an den Wettbewerb.
Es besteht aber kein Anspruch auf einen Sitzplatz im Konzertlokal, welcher durch das zahlende Publikum erworben wurde.Startgeld
Das Startgeld wird durch das OK festgesetzt und wird mit dem Anmeldeformular kommuniziert.Einzahlung
Das Startgeld ist nach erfolgter Anmeldung innert 30 Tagen dem Veranstalter zu überweisen und wird in keinem Falle zurückvergütet, ausser der Wettbewerb findet aufgrund von zu geringer Teilnahme nicht statt. Für die teilnehmenden Formationen entstehen durch das OK keine weiteren Kosten.Geringe Anzahl Teilnehmende
Der Organisator behält sich vor, bei unter 3 und weniger Anmeldungen den Wettbewerb nicht durchzuführen.Wettbewerb
Jede Band spielt ein in sich geschlossenes Programm, welches folgende Kriterien erfüllen muss:
- Ausschliesslich Originalwerke oder qualitativ hochwertige Arrangements für Brass Band (Unterhaltungsmusik – keine Wettbewerbsliteratur)
- ein Solo-Stück (Bläser oder Perkussion)
- Teststück ca. 5 min (Auftragskomposition für alle Bands identisch) Das Teststück wird jeweils 10 Wochen vor dem Wettbewerb durch den Veranstalter verschickt.
- Dauer des Programmes 30-35 min
- zusätzliche Gastmusiker, Artisten, Künstler oder andere Hilfsmittel sind frei einsetzbar, sofern die technischen und logistischen Voraussetzungen umsetzbar sind. Für die Umsetzung muss mit dem Veranstalter vor der Eingabe der Stücke Kontakt aufgenommen werden.Bewertung
Eine offene Jury aus 2 Fachleute bewertet die musikalischen Leistungen in drei verschiedenen Kategorien:
- Beste musikalische Gesamtleistung (max 100 Punkte pro Juror)
- bestes Teststück
- bester Solist
Ein Juror bewertet zusammen mit dem Publikum den Faktor Unterhaltung, Inhalt und Kreativität. Die Stimme des Publikums zu 50% und der Juror zu 50% ergibt dann den Preis:
- bestes Unterhaltungsprogramm (max. 100 Punkte)
Gesamtsieger des Wettbewerbes erschliesst sich aus folgenden Faktoren:
- Summe der beiden Juroren für die musikalische Gesamtleistung (max 200 Punkte)
- Summe Publikum und Juror Unterhaltungsprogramm und Kreativität (max 100 Punkte)
Jede Jury setzt sich aus drei kompetenten Brass Band- oder Blasmusikkennern aus der Schweiz und /oder aus dem Ausland zusammen.Protest
Proteste gegen eine Band wegen Verletzung dieses Reglements müssen sofort nach Beendigung deren Vortrages beim Contest Controller erhoben werden.Punktegleichheit
Bei Punktegleichheit entscheiden die Punkte der Stücke in folgender Reihenfolge:
- Aufgabestück
- Solo
- UnterhaltungsstuckPartituren
Die originalen Partituren in dreifacher Ausführung, des Solo und des Unterhaltungsstuck, muss min 4 Wochen vor dem Wettbewerb dem Veranstalter zugeschickt werden (Datum des Post-Stempel). Die Beschaffung der Musikalien ist Sache der Bands.Rangverkündigung
Nach Abschluss des Wettbewerbes wird eine Rangverkündigung durchgeführt. Der Entscheid der Jury ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Die Rangliste darf bis zur Rangverkündigung unter keinen Umständen veröffentlicht werden.Bewertungsblatt
Jede am Wettbewerb teilnehmende Band erhält das Bewertungsblatt der Jury.Reihenfolge
Die Reihenfolge der Bands am Wettbewerb wird durch den Veranstalter erstellt. Die Reihenfolge wir den Band im Vorfeld kommuniziert. Die Reihenfolge ist endgültig.Zeitplan
Der Zeitplan des Veranstalters ist strikte einzuhalten.Doppelbelastungen
Bei der Auslosung wird auf die zeitliche Überschneidung von Dirigenten und Musikanten, wenn möglich, Rücksicht genommen. Doppelmitglieder müssen bei der Angaben des Programms mitgeteilt werden. Über Ausnahmen entschiedet der Veranstalter.Perkussionsmaterial
Das im Wettbewerbslokal zur Verfügung gestellte Schlagzeugmaterial muss benützt werden. Nicht auf der Liste aufgeführtes Kleinmaterial muss von den Bands selber mitgenommen werden. Die kleine Trommel darf selber mitgenommen werden.Einspiellokale
Der Veranstalter stellt Einspiellokale vor Ort zur Verfügung welche nach dem Zeitplan des Organisators benutzt werden können. Im Einspiellokal stehen keine Instrumente zur Verfügung.Ruhezone
Hinter der Bühne muss jederzeit absolute Ruhe herrschen.Begleitperson
Jeder Band erhält vom Organisator eine Begleitperson welche die Band beim Einspiellokal in Empfang nimmt und rechtzeitig zur Bühne führt.Instrumentendepot
Der Organisator stellt ein Instrumentendepot zur Verfügung. Jegliche Haftung durch den Veranstalter wird abgelehnt. Beim Eingang wird kontrolliert, dass nur Musiker Zutritt zum Instrumentendepot haben.Verpflegung
Der Veranstalter stellt eine einfache Verpflegung vor Ort sicher.Tenue
Alle Bands sind verpflichtet, bei ihren Auftritten einheitlich zu erscheinen oder dem gespielten Programm entsprechend.Ton- und Bildaufnahmen vom Wettbewerb können vom Veranstalter frei verwendet werden.
Radio- oder TV Übertragungsrechte sind ausschliesslich beim Veranstalter.
Contest Controller
Der Contest Controller, die Saalaufsicht, die Stage-Manager, die MK und das Organisationskomitee überwachen die Einhaltung aller reglementarischen Belange. Während des Wettbewerbs ist ihren Anweisungen Folge zu leisten. Bei Verletzungen des Reglements interveniert der Contest Controller. Der Veranstalter trifft die Massnahmen gemäss Art. 3.Alle teilnehmenden Formationen unterstellen sich mit ihrer Anmeldung diesem Reglement.
Bei Vorkommnissen, die im vorliegenden Reglement nicht umschrieben sind, werden vom Veranstalter letztinstanzlich behandelt und sind nicht anfechtbar.
Dieses Reglement tritt per 01.01.2024 in Kraft.